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Beglaubigung der Unterschrift auf Dokumenten bei einer israelischen Auslandsvertretung

Dieser Service ist für Personen bestimmt, die eine offizielle Bestätigung benötigen, dass ihre Unterschrift auf einem Dokument erscheint, welches in Israel vorgelegt werden soll.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE BEWERBUNG
Identifikationsdokument - Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
Erforderliche Anwesenheit im Konsulat
Die Person, die die Dokumente unterschreibt, muss persönlich in der Vertretung erscheinen.
Ist der Unterzeichner unter 18 Jahre alt, muss er in Begleitung seiner Eltern oder seines Vormunds zum Konsulat kommen. Es ist ratsam, vor dem Erscheinen in der Auslandsvertretung zu klären, ob der Unterzeichner von seinen Eltern begleitet werden muss.
BITTE BEACHTEN SIE
Der Dienst wird nur in Hebräisch und Englisch angeboten!
Wenn die Dokumente in einer anderen Sprache vorliegen, befolgen Sie bitte die nachstehenden Anweisungen.
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Wer beantragen kann
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Related documents
Wie beantragt wird
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Ausfüllen der Formulare
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appointment
Einen Termin buchen
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Wer beantragen kann:

Der Antrag kann von israelischen oder anderen Bürgern gestellt werden, die ein Dokument zur Vorlage in Israel unterzeichnen möchten, sowie im Namen von in Israel oder im Ausland gegründeten Gesellschaften oder Unternehmen.

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Wie beantragt wird:

Sie müssen bei einer israelischen Vertretung in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, vorstellig werden und die zu überprüfenden Originaldokumente sowie einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein vorlegen.

 

Bei einer Immobilientransaktion erfolgt die Identifizierung ausschließlich anhand eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises.

 

 

 

Dokumente, die in einer Sprache abgefasst sind, die dem Vertreter oder dem Unterzeichner nicht bekannt ist:

 

Ist die Sprache des Dokuments dem Vertreter oder dem Unterzeichner nicht bekannt, so ist eine Übersetzung in einer Sprache, die der Unterzeichner oder der Vertreter versteht, zusammen mit einer beglaubigten Bescheinigung des Übersetzers beizufügen.

Aus der eidesstattlichen Erklärung des Übersetzers muss hervorgehen, dass der Übersetzer beide Sprachen beherrscht und dass die Übersetzung dem Original genau entspricht.

 

 

Die eidesstattliche Erklärung des Übersetzers kann auf eine der folgenden Arten beglaubigt werden:

 

durch den bevollmächtigten diplomatischen Vertreter, als gesonderte notarielle Urkunde

 

durch einen örtlichen Notar. Die eidesstattliche Erklärung muss ordnungsgemäß beglaubigt sein (Apostille oder Beglaubigung durch das örtliche Außenministerium).

 

Durch einen israelischen Rechtsanwalt oder Notar.

 

 

Beglaubigung der Unterschrift im Namen einer in Israel gegründeten Körperschaft oder Gesellschaft - die folgenden Dokumente sollten beigefügt werden:

 

Gründungsurkunde oder Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens, ordnungsgemäß beglaubigt (Apostille oder Beglaubigung durch das örtliche Außenministerium).

 

Eine aktuelle schriftliche Bestätigung des Anwalts oder Buchhalters des Unternehmens, dass der Unterzeichner befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten und in seinem Namen zu unterzeichnen.

 

Beglaubigung der Unterschrift im Namen einer im Ausland gegründeten Gesellschaft

sind die folgenden Dokumente beizufügen:

 

Gründungsurkunde oder Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens, ordnungsgemäß beglaubigt (Apostille oder Beglaubigung durch das örtliche Außenministerium).

 

Eine aktuelle schriftliche Bestätigung des Anwalts oder Buchhalters des Unternehmens, dass der Unterzeichner befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten und in seinem Namen zu unterzeichnen.

 

 

Ist die Person, die vor dem Konsul unterschreibt, minderjährig, muss sie vor der Unterzeichnung die Zustimmung eines Vormunds oder eines Gerichts vorlegen.

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Ausfüllen der Formulare
  • Das zu unterzeichnende Originaldokument
  • eine Übersetzung, falls erforderlich
  • die eidesstattliche Erklärung des Übersetzers, wenn das Dokument übersetzt wurde
  • Die Zustimmung eines Vormunds oder eines Gerichts, wenn der Antragsteller unter 18 Jahre alt ist
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Einen Termin vereinbaren

Bevor Sie zur Mission kommen, müssen Sie über das Online-Terminbuchungssystem einen Termin persönlich buchen.

EINEN TERMIN VEREINBAREN
In Fällen, in denen eine Anwesenheit erforderlich ist, muss zuvor online ein Termin über unser Terminsystem gebucht werden.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.

Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).
INFORMATION

Sie können uns per E-Mail kontaktieren:

Consular@berlin.mfa.gov.il

Oder:

telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11

 

Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit! 

 

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.

 

Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.

 

Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.

 

Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
  • die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.

 

Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.

 

Zahlungsoptionen:

*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!

 

Bankverbindung:

Botschaft des Staates Israel Konsulat,

Deutsche Bank,

IBAN: DE47100700000067611400

BIC: DEUTDEBBXXX

 

 

 

Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:

 

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.

 

Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.

 

Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.

Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.

Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.

Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.

Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.

 

Security instructions for those arriving at the embassy:

 

Must arrive after scheduling an appointment in advance only.

You must arrive equipped with an ID card (for Israelis) or a passport, the required documents and means of payment.

It should be taken into account that all visitors will be asked to go through a security check along with their belongings.

For security reasons, it will not be possible to bring personal items into the embassy, including handbags, and electronic devices.

Do not come to the embassy with large handbags and/or luggage.

Do not come to the embassy with food and/or bottles or drinking vessels (There is a water in the consular waiting room).

The embassy's security guidelines will apply to those staying in the consular waiting room.

The instructions of the embassy's security team must be obeyed at all times.