Wenn Sie den Antrag per Post senden, müssen Sie das Zahlungsformular verwenden.
Eine Apostille (Beglaubigung) kostet plus 10 €. Wenn ein Dokument mit der Post an den Antragsteller übersandt werden soll, kostet dieser Service 5 € extra.
Sie können die Unterlagen per E-Mail oder postalisch, am besten per Einschreiben, an das israelische Konsulat schicken, in dem Land, in dem Sie leben.
Das Konsulat bietet keinen Übersetzerdienst an.
Dieser Service wird Personen angeboten, die einen Antrag im eigenen Namen oder im Namen ihres Ehegatten, ihrer Geschwister, Eltern und gegebenenfalls Enkelkinder stellen möchten. Alle anderen Personen, die an der Ausstellung der Bescheinigung interessiert sind, müssen ihrem Antrag eine Vollmacht oder ein Erklärungsschreiben beifügen.
Bitte beachten Sie:
Die Bescheinigung kann in zwei Sprachen (Hebräisch und Englisch) oder nur in Hebräisch beantragt werden.
Wenn der Antrag für eine Person gestellt wird, die vor 1955 geboren wurde, muss neben dem Geburtsort auch der Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt angegeben werden.The service is provided to persons making a request on their own behalf or on behalf of their spouse, siblings, parents and grandchildren, if any. Any other party interested in receiving the certificate must attach to their request a power of attorney or letter of explanation.
Drucken Sie das Formular zur Beantragung der Geburtsurkunde aus, füllen Sie es gut leserlich aus, scannen Sie es ein (einschließlich der Begleitdokumente) und senden Sie es per E-Mail an die israelische Vertretung in dem Land, in dem Sie leben.
Einreichung per Post:
Drucken Sie das Formular zur Beantragung der Geburtsurkunde aus, fügen Sie die erforderlichen Dokumente bei und senden Sie es per Post an die israelische Vertretung in dem Land, in dem Sie leben.
Beantragung von Unterlagen aus dem Einwohnermelderegister
Bitte beachten Sie:
Bei der Bestellung einer zweisprachigen Geburtsurkunde müssen die Angaben der Person, in deren Namen der Antrag gestellt wird, auch auf Englisch verfasst sein.
Jeder Besuch in einer Vertretung muss im Voraus über den Online-Terminplaner vereinbart werden.
Die zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung muss im Voraus vorbereitet werden.
Dieser Service ist kostenfrei.
Für eine zusätzliche Apostille fallen Gebühren an.
Eine Übersendung mit registierter Post fallen ebenfalls Gebühren an.
Eine Gebührenliste können Sie unserer Internetseite entnehmen.
Für die Zahlung kann das Zahlformular verwendet werden.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.
Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).
Sie können uns per E-Mail kontaktieren:
Oder:
telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11
Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit!
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.
Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.
Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.
Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
- die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.
Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.
Zahlungsoptionen:
*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!
Botschaft des Staates Israel Konsulat,
Deutsche Bank,
IBAN: DE47100700000067611400
BIC: DEUTDEBBXXX
Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.
Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.
Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.
Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.
Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.
Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.
Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.