Ist einer der Ehepartner ein Ausländer, muss nur der Ehepartner mit israelischer Staatsbürgerschaft anwesend sein.
Achtung!
Wenn die Bescheinigung nicht in Hebräisch oder Englisch verfasst ist, muss sie in eine dieser Sprachen übersetzt und die Übersetzung mit einer Apostille beglaubigt werden!
Israelische Staatsbürger, die eine Änderung ihres Familienstandes mitteilen möchten.
Sie müssen den Antrag persönlich bei einer israelischen Vertretung in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, einreichen.
Die von der Mission geforderten Formulare und Dokumente müssen zunächst per E-Mail geschickt werden, damit sie vor Ihrer Ankunft in der Mission geprüft werden können.
Wenn ein Ehepartner israelischer Staatsbürger und der andere eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, muss auch eine beglaubigte Apostille (aus dem Herkunftsland) vorgelegt werden, aus der die bisherige persönliche Situation des ausländischen Ehepartners hervorgeht.
In Ländern, in denen es nicht möglich ist, eine öffentliche Bescheinigung über die frühere persönliche Situation und/oder ein anderes Dokument zu erhalten:
Es muss eine notariell beglaubigte Erklärung des ausländischen Staatsbürgers über seine frühere persönliche Situation erstellt werden, die vor dem Konsul (oder vor einem Notar) unterzeichnet wird. Außerdem muss eine Bescheinigung des Konsuls beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass es in dem Land/der Provinz nicht möglich ist, eine amtliche Bescheinigung über eine frühere persönliche Situation zu erhalten.
Eine Heiratsurkunde, in der eine frühere persönliche Situation vermerkt ist, erfüllt diese Anforderung, wenn sie überprüft wird.
Es ist auch möglich, eine in Israel ausgestellte Heiratsurkunde vorzulegen, in der der frühere Personenstand des Ausländers vermerkt ist.
Bitte beachten
Im Falle einer Eheschließung müssen die Reisepässe beider Ehegatten vorgelegt werden.
Wurde die Bescheinigung im Ausland ausgestellt, muss sie wie vorgeschrieben beglaubigt werden (in Ländern, in denen es eine Apostille gibt, mit einem Apostille-Stempel).
Jeder Besuch in einer Dienststelle muss im Voraus über den Online-Terminplaner vereinbart werden.
Die zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung muss im Voraus vorbereitet werden.
Für diese Dienstleistung wird keine Gebühr erhoben.