Eine Änderung der Postanschrift kann von israelischen Staatsbürgern und Bürgern mit Wohnsitz in Israel, die älter als 18 Jahre sind, beantragt werden.
Die Service kann von Antragstellern im eigenen Namen oder im Namen deren Kinder unter 18 Jahren angeboten.
Eine Mitteilung über die Änderung der Postanschrift besteht aus zwei Schritten:
1. Mitteilung durch den Antragsteller bei einem israelischen Konsulat.
2. Die Person, die die Adresse ändert, muss eine notariell oder durch einen konsularlischen Vertreter des Konsulats, beglaubigte Vollmacht an die Person, an welche die Post übersandt werden soll, weiterleiten.
Zusammen mit einer Zustimmung des Besitzers der Adresse, an die die Post übersandt werden soll, muss diese Vollmacht persönlich durch den Besitzer der Adresse, an die die Post übersandt werden soll, bei der Bevölkerungsbehörde zur Änderung der Adresse eingereicht werden.
Mitteilung der Postanschrift oder Änderung der Postanschrift
Jeder Besuch im Konsulat muss im Voraus über den Online-Terminplaner gebucht werden.
Eine zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung muss im Voraus vorbereitet werden.
Dieser Service ist kostenfrei.