Anspruchsberechtigt sind Bürger Israels und ausländische Bürger, und zwar in ihrem eigenen Namen oder im Namen ihrer minderjährigen Kinder.
Bei einem Antrag auf Informationen im Namen einer anderen Person, einschließlich eines Familienmitglieds, das nicht das minderjährige Kind des Antragstellers ist, sollte ein Gerichtsbeschluss beigefügt werden, der die Ausstellung des Dokuments anordnet.
Im Falle eines Auskunftsersuchens über eine verstorbene Person ist ein Erbschein (oder ein Gerichtsbeschluss) beizufügen.
Persönlich bei der Mission, oder
Per Post an die Mission
- Antrag auf Klärung der Angaben zum Reisenden
- Fotokopie des israelischen Reisepasses
- Fotokopie des ausländischen Reisepasses (falls vorhanden)
Jeder Besuch im Konsulat muss im Voraus im Online-Terminsystem gebucht werden.
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und ausgefüllten Formulare bei sich haben, bevor Sie die Mission aufsuchen.
Dieser Service ist kostenlos.
Eine Gebühr wird nur für den Versand des Dokuments per Einschreiben oder für eine Apostille (Beglaubigung) erhoben.