Israelische Staatsbürger und im Ausland ansässige israelische Bürger.
Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Persönliches Erscheinen ist für die Ausstellung eines neuen Reisedokuments im Ausland und für die Ausstellung eines Reisedokuments aufgrund von Verlust / Diebstahl / Beschädigung erforderlich.
Antragsteller, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen persönlich und in Begleitung ihrer Eltern erscheinen.
Wenn die Eltern verheiratet sind, genügt die Anwesenheit eines Elternteils.
Bitte beachten Sie:
Die Art des auszustellenden Dokuments wird vom Konsularbeamten des Konsulats festgelegt.
Antrag auf Ausstellung eines Passes oder Ausweises, ausgefüllt und unterzeichnet.
Erklärung über Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Passes oder Ausweises.
Der Antragsteller muss zuvor einen Termin über den Online-Terminplaner buchen und persönlich bei dem Konsulat in dem Land, in dem er sich aufhält, vorstellig werden.
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Dokumente und ausgefüllten Formulare bei sich haben, bevor Sie das Konsulat aufsuchen.