Für einen Antrag auf Berichtigung des Vornamens eines Minderjährigen ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
Bei einem Antrag auf Berichtigung des Geburtsdatums (Tag und Monat),muss, wenn der Antragsteller nicht einer Besitz der Original-Geburtsurkunde ist, eine Erklärung zum Geburtsdatum vor dem Konsul abgegeben werden.
Der Dienst ermöglicht es israelischen Bürgern und Einwohnern, einen Antrag auf Berichtigung der folgenden Angaben im Bevölkerungsregister zu stellen:
- Antrag auf Berichtigung eines Namens
Der Name ist falsch geschrieben oder es besteht eine Unstimmigkeit zwischen der hebräischen und der lateinischen Schreibweise des Vor- oder Nachnamens.
Der Vor- oder Nachname des Antragstellers in der Geburtsurkunde stimmt nicht mit dem Eintrag im Melderegister überein.
- Antrag auf Berichtigung des Geburtsorts oder des Geburtsdatums (Datum und Monat)
- Antrag auf Berichtigung des Geburtsjahrs
- Antrag auf Berichtigung der Religion oder der Staatsangehörigkeit
- Antrag auf Berichtigung des Datums der Alija
- Antrag auf Berichtigung des Familienstandes
Ein Antrag auf Ergänzungen und Berichtigungen im Bevölkerungsregister oder im Geburtenregister ist in zweifacher Ausfertigung auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei einer israelischen Vertretung in dem Land, in dem der Antragsteller lebt, einzureichen.
Bei einem Antrag auf Berichtigung des Vornamens eines Minderjährigen ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
Antrag auf Ergänzungen und Berichtigungen im Melderegister oder im Geburtenregister in zweifacher Ausfertigung
Für den Besuch des Konsulats ist es erforderlich, im Voraus online einen Termin zu buchen..
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und ausgefüllten Formulare bei sich haben, bevor Sie die Mission besuchen.
Dieser Service ist kostenfrei.