Im Falle eines Antrags für einen Minderjährigen muss ein Elternteil persönlich in der Vertretung erscheinen.
Israelische Staatsbürger und Ausländer ab dem Alter der Strafmündigkeit (ab 12 Jahren) können bei der israelischen Polizei eine Strafregisterbescheinigung beantragen, die Informationen über sie enthält.
Laden Sie das Formular „Antrag auf Strafregisterauskunft“ von der Website herunter. Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie ein Antragsschreiben bei.
Bitte beachten Sie:
Die Bescheinigung wird auf Hebräisch und auf Englisch ausgestellt.
Die Liste der Verurteilungen erscheint nur auf Hebräisch.
Die Mission wird das Führungszeugnis direkt an die Stelle übersenden, die zum Empfang des Führungszeugnisses berechtigt ist.
Für jeden Besuch im israelischen Konsulat muss im Voraus über den Online-Terminplaner vereinbart werden.
Die evtl. zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung muss im Voraus vorbereitet werden.
Dieser Service ist ohne Apostille kostenfrei.
Wenn eine Apostille erforderlich ist, wird eine Gebühr gemäß der Konsulargebührenordnung erhoben.
Die Kosten für den Versand werden nach dem gewünschten Bestimmungsort festgelegt