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Antrag auf beglaubigte Strafregisterbescheinigung / Führungszeugnis

Dieser Service ermöglicht es israelischen Staatsbürgern und anderen Personen im strafmündigen Alter (ab 12 Jahren), eine vom israelischen Außenministerium beglaubigte (mit Apostille) Strafregisterbescheinigung / Führungszeugnis zu beantragen
ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE BEWERBUNG
Fotokopie eines gültigen Reisepasses
Erklärung der Person, die das Führungszeugnis beantragt, falls er das Führungszeugnis persönlich erhalten möchte.
Geburtsurkunde, wenn der Antrag für einen Minderjährigen gestellt wird
Wenn der Antrag für einen Ausländer gestellt wird, ist eine Fotokopie des Reisepasses beizufügen, der zum Zeitpunkt des Aufenthalts des Antragstellers in Israel gültig war.
Wenn der Antrag im Namen einer anderen Person gestellt wird, sind eine beglaubigte Vollmacht und eine Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises des Vollmachtgebers vorzulegen.
When the request is submitted for a foreigner, a photocopy of the passport that was in force at the time of the applicant's stay in Israel should be attached.
When the request is submitted on behalf of another person, a specific power of attorney and photocopy of the holder of power of attorney should be presented.
TIPP
Die Bezahlung erfolgt im Konsulat mit Kreditkarte, Debitkarte (einschließlich Girocard).
Wenn Sie den Antrag per Post senden, müssen Sie das Zahlungsformular verwenden.

Eine Apostille (Beglaubigung) kostet plus 10 €. Wenn ein Dokument mit der Post an den Antragsteller übersandt werden soll, kostet dieser Service 5 € extra.
Anwesenheitspflicht im Konsulat
Ein persönliches Erscheinen im Konsulat ist nicht notwendig.
Im Falle eines Antrags für einen Minderjährigen muss ein Elternteil persönlich in der Vertretung erscheinen.
BITTE BEACHTEN SIE
Alle Anträge und Unterlagen nur per Einschreiben an das Konsulat schicken.


Das Konsulat bietet keinen Übersetzerdienst an.
BITTE BEACHTEN SIE
Die Dokumente werrden in Israel angefordert und die Bearbeitungszeit beträgt ca 60 Arbeitstage.
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Wer beantragen kann
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Wie beantragt wird
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Fill out the form
Ausfüllen des Formulars
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appointment
Einen Termin buchen
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Wer beantragen kann

Israelische Staatsbürger und Ausländer ab dem Alter der Strafmündigkeit (ab 12 Jahren) können bei der israelischen Polizei eine Strafregisterbescheinigung beantragen, die Informationen über sie enthält.

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Wie beantragt wird

Laden Sie das Formular „Antrag auf Strafregisterauskunft“ von der Website herunter. Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie ein Antragsschreiben bei.

 

Bitte beachten Sie:

 

Die Bescheinigung wird auf Hebräisch und auf Englisch ausgestellt.

Die Liste der Verurteilungen erscheint nur auf Hebräisch.

Die Mission wird das Führungszeugnis direkt an die Stelle übersenden, die zum Empfang des Führungszeugnisses berechtigt ist.

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Einen Termin buchen

Für jeden Besuch im israelischen Konsulat muss im Voraus über den Online-Terminplaner vereinbart werden.

Die evtl. zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung muss im Voraus vorbereitet werden.

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Konsularische Gebühr

Dieser Service ist ohne Apostille kostenfrei.

Wenn eine Apostille erforderlich ist, wird eine Gebühr gemäß der Konsulargebührenordnung erhoben.

Die Kosten für den Versand werden nach dem gewünschten Bestimmungsort festgelegt

 

 

EINEN TERMIN VEREINBAREN
In Fällen, in denen eine Anwesenheit erforderlich ist, muss zuvor online ein Termin über unser Terminsystem gebucht werden.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.

Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).
INFORMATION

Sie können uns per E-Mail kontaktieren:

Consular@berlin.mfa.gov.il

Oder:

telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11

 

Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit! 

Document

 

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.

 

Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.

 

Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.

 

Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
  • die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.

 

Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.

 

Zahlungsoptionen:

*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!

 

Bankverbindung:

Botschaft des Staates Israel Konsulat,

Deutsche Bank,

IBAN: DE47100700000067611400

BIC: DEUTDEBBXXX

 

 

Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:

 

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.

 

Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.

 

Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.

Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.

Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.

Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.

Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.