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ANTRAG AUF EIN ARBEITSVISUM IN ISRAEL - PFLEGEKRÄFTE

Dieser Service ermöglicht es Ausländern über 18 Jahren, die in Israel als Pflegekräfte arbeiten möchten, einen Antrag auf ein Arbeitsvisum zu stellen.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE BEWERBUNG
Antrag auf ein Einreisevisum für Israel
Reisepass mit einer Gültigkeit von 3 Jahren
Zwei aktuelle Passfotos in zweifacher Ausfertigung (farbig auf weißem Hintergrund, mit kompletter Frontansicht des Gesichts, 5 x 5 cm!)
Allgemeines Führungszeugnis, nicht älter als 6 Monate, beglaubigt mit Apostille – übersetzt in hebräische oder englische Sprache und ebenfalls mit Apostille beglaubigt.
Geburtsurkunde, mit Apostille - übersetzt in hebräische oder englische Sprache und ebenfalls mit Apostille beglaubigt
Bestätigung der medizinischen Untersuchungen, die in von der Mission anerkannten Labors oder Krankenhäusern durchgeführt wurden
Einverständniserklärung zur Abnahme von Fingerabdrücken und Lichtbildern
Arbeitsvertrag
Ausbildungsnachweis
Bescheinigung des örtlichen Arbeitsministeriums, dass die örtliche Arbeitsvermittlung, die den Arbeitnehmer angeworben hat, über eine gültige Vermittlungslizenz verfügt
TIPP
ARBEITSVISA

Arbeitsvisa und Arbeitserlaubnisse können nicht in einem unserer Konsulate beantragt werden. Diese können nur durch den zukünftigen Arbeitgeber / Auftraggeber in Israel beim dortigen Innenministerium beantragt werden.

Visa, für Personen, die vom Innenministerium Israel eine Zusage zur Ausstellung eines Arbeitsvisum erhalten haben, werden im Konsulat ausgestellt. Hierfür muss die Person persönlich vorsprechen. Für die Vorsprache muss online ein Termin gemacht werden

Um einen reibungslosen Ablauf während der persönlichen Vorsprache im Konsulat zu garantieren, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme.

Sie können uns unter der Telefonnmmer 030 — 89 04 55 23, Mo — Do 14 — 16 Uhr oder per E-Mail consular1@berlin.mfa.gov.il kontaktieren.

Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass weitere Dokumente zur Vorsprache vorgelegt werden müssen. Dafür dient die vorherige Kontaktaufnahme.

Die Visa werden in der Regel am gleichen Tag ausgestellt.



Kontakt der Visaabteilung:
Telefon: 030 – 89 04 55 23, Mo – Do 14 Uhr bis 16 Uhr
E-Mail: consular1@berlin.mfa.gov.il
Erforderliche Anwesenheit im Konsulat
Der Antragsteller muss zu einem persönlichen Gespräch bei einer israelischen Vertretung in dem Land, in dem er lebt, erscheinen.
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Wer ein Visum beantragen kann
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Wie ein Visum beantragt wird
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Fill out the form
Ausfüllen des Antragsformulars
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appointment
Einen Termin vereinbaren
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Wer ein Visum beantragen kann:

Anspruchsberechtigt sind Ausländer über 18 Jahre, die keine Verwandten ersten Grades in Israel haben, in deren Namen ein Antrag auf ein Arbeitsvisum gestellt wurde und deren Antrag von der Behörde für Bevölkerung und Einwanderung genehmigt wurde.

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Wie ein Visum beantragt wird

Alle erforderlichen Formulare sind entsprechend den Anweisungen in dem Land, in dem der Antragsteller lebt, auszufüllen und einzureichen. Der Antragsteller muss vorbehaltlich einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch bei der Mission erscheinen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag bei der israelischen Mission wird von der örtlichen Arbeitsagentur gestellt, die den Arbeitnehmer angeworben hat.

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Antragsformular ausfüllen

 

Antrag auf ein Einreisevisum für Israel

 

Reisepass mit einer Gültigkeit von 3 Jahren

 

Zwei aktuelle Passfotos in zweifacher Ausfertigung (farbig auf weißem Hintergrund, mit kompletter Frontansicht des Gesichts, 5x5 cm)

 

Allgemeines Führungszeugnis, nicht älter als 6 Monate, beglaubigt mit Apostille – übersetzt in hebräische oder englische Sprache und ebenfalls mit Apostille beglaubigt.

 

Geburtsurkunde, mit Apostille – übersetzt in hebräische oder englische Sprache und ebenfalls mit Apostille beglaubigt

 

Bestätigung der medizinischen Untersuchungen, die in von der Mission anerkannten Labors oder Krankenhäusern durchgeführt wurden

 

Einverständniserklärung zur Abnahme von Fingerabdrücken und Lichtbildern

 

Arbeitsvertrag

 

Ausbildungsnachweis

Bescheinigung des örtlichen Arbeitsministeriums, dass die örtliche Arbeitsvermittlung, die den Arbeitnehmer angeworben hat, über eine gültige Vermittlungslizenz verfügt 

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Einen Termin vereinbaren

Für den Besuch der Mission ist es erforderlich, im Voraus einen Termin zu buchen.

Bevor Sie zur Mission kommen, vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Dokumente und ausgefüllten Formulare dabei haben.

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Konsulargebühr

Die Gebühr wird von der einladenden Einrichtung zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags entrichtet.

Wurde die Gebühr nicht in Israel entrichtet, wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung auf der Website der Mission erhoben.

 

 

 

EINEN TERMIN VEREINBAREN
In Fällen, in denen eine Anwesenheit erforderlich ist, muss zuvor online ein Termin über unser Terminsystem gebucht werden.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.

Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).
INFORMATION

Sie können uns per E-Mail kontaktieren:

Consular@berlin.mfa.gov.il

Oder:

telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11

 

Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit! 

 

Document

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.

 

Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.

 

Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.

 

Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
  • die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.

 

Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.

 

Zahlungsoptionen:

*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!

 

Bankverbindung:

Botschaft des Staates Israel Konsulat,

Deutsche Bank,

IBAN: DE47100700000067611400

BIC: DEUTDEBBXXX

 

Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:

 

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.

 

Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.

 

Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.

Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.

Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.

Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.

Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.