Die Änderung kann von im Ausland lebenden israelischen Staatsbürgern eingereicht werden, deren Familienstand sich durch Heirat, Scheidung oder Verwitwung geändert hat.
Eine Namensänderung tritt erst in Kraft, nachdem sie von der Behörde für Bevölkerung und Einwanderung genehmigt worden ist. Nach der Genehmigung kann die Auslandsvertretung, bei der die Änderung beantragt wurde, einen aktualisierten Reisepass ausstellen.
Ein aktualisierter Personalausweis wird nur von der Behörde für Bevölkerung und Einwanderung in Israel ausgestellt.
Der Antragsteller muss persönlich bei der Auslandsvertretung vorsprechen.
Der Antragsteller muss die Formulare ausdrucken:
Mitteilung über die Wahl des Namens
Mitteilung über die Änderung des Familienstandes
In Fällen, in denen eine Anwesenheit erforderlich ist, muss ein Termin über das Terminsystem vereinbart werden.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.
Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).
Sie können uns per E-Mail kontaktieren:
Oder:
telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11
Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit!
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.
Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.
Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.
Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
- die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.
Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.
Zahlungsoptionen:
*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!
Botschaft des Staates Israel Konsulat,
Deutsche Bank,
IBAN: DE47100700000067611400
BIC: DEUTDEBBXXX
Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.
Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.
Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.
Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.
Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.
Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.
Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.