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Einreisevisa für Besucher und Touristen

Diese Dienstleistung ermöglicht die Erteilung eines Visums für einen Kurzaufenthalt in Israel zu Besuchszwecken, für Reisen, Medizintourismus, Geschäftsreisen, Kurzzeitstudien usw.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE BEWERBUNG
Reisedokument, das mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums hinaus gültig ist.
Aufenthaltstitel, mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten nach Visaablauf.
Schriftliche Arbeitsbestätigung der Arbeitsstelle des Antragstellers.
Adresse in Israel für die Dauer des Aufenthalts: Hotelreservierung, Airbnb, private Adresse, etc.
Hin- und Rückflugticket (muss nicht bei der Einreichung des Antrages dabei sein). Für die schnelle Bearbeitung empfehlen wir Ihnen, das Hin- und Rückreiseticket bei der Einreichung hinzuzufügen!
Eine gültige Auslandskrankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Israel.
Zwei aktuelle Passfotos in zweifacher Ausfertigung, farbig auf weißem Hintergrund, mit ganzer Frontansicht des Gesichts, Größe 5 x 5 cm!.)
Ausdruck vollständiger Kontoauszüge für mindestens 3 Monate.
Bearbeitungsgebühr
TIPP
VISA FÜR NICHTDEUTSCHE STAATSBÜRGER

Seit dem 01.01.2025 muss für die Einreise nach Israel eine elektronisch Einreiseprüfung (ETA – Early Travel Arrival) für Reisende, die Kein Visum für die Einreise nach Israel benötigen, online ausgefüllt werden.
Die elektronische Einreiseanmeldung ETA-IL muss von allen Reisenden ausgefüllt werden, die visabefreit sind und ohne Visum nach Israel reisen dürfen.
Unter dem folgenden Link können Sich sich online anmelden. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen: https://www.gov.il/en/departments/topics/eta-il/govil-landing-page

Wichtig:
Bitte lesen Sie auch die Rubrik „ALLGEMEINE INFORMATIONEN"
Dort finden Sie weitere wichtige Informationen zur Einreise und
Beantragungen eines Visums.

Achtung:
Visa müssen persönlich eingereicht werden!!
Bürger, die eine der nachfolgenden Staatsbürgerschaften besitzen und mit einem Nationalpasses der entsprechenden Staatsbürgerschaft reisen dürfen ohne Visum nach Israel einreisen.

Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cook Islands, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Dominica, Dominikanische Republik,Equador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbitannien, Guatemala, Haiti,Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada,Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,Macao, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien,Moldawien (nur biometrische Pässe), Mongolei, Montenegro, Nauru,Niederlande, Niue, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Palau, Panama,Paraguay, Peru, Philipinen, Polen, Portugal, San Marino, Serbien, Singapur,Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Slowenien, Südafrika,Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Weißrussland, Zentralfrikanische Republik, Zypern.


Bürger anderer Staaten
Staatsbürger, deren Heimatland nicht oben genannt wurde, müssen für die Einreise nach Israel
zuvor ein Visum beantragen.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Vorder- und Rückseite)
• 1 Passfoto in der Größe 5 x 5 cm! (Amerikanisches Format)
• Original Reisepass, dessen Gültigkeit 3 Monate über den Aufenthalt in Israel liegt,
oder Ein Reisedokument, dass bei der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig ist.
• Eine Kopie der Personalienseite des Reisepasses
• Original und eine Kopie des Aufenthaltstitels mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten
und eine Kopie des Zusatzblattes (grünes Faltblatt), falls vorhanden.
• Aktuelle Meldebescheinigung
• Die vollständige Anschrift in Israel (einzutragen im Antragsformular)
Entweder Hotelreservierung, Reservierung einer Ferienwohnung, oder bei Pauschal- oder Rundreisen eine Reisebestätigung mit dem Ablauf der Reise, oder bei Privatbesuchen die vollständige Adresse plus ein Einladungsschreiben und eine Kopie des Reisepasses der
einladenen Person.
• Eine schriftliche Reservierung eines Hin- und Rückfluges.
• Ein Einkommensnachweis: Verdienstbescheinigung, Gehaltsabrechnung, Lohnbescheinigung (kein Arbeitsvertrag!) BWA oder Einnahmeüberschussrechnung oder letzter Steuerbescheid der Einkommenssteuer, Studienbescheid zusammen mit der Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z. B. Bafögbescheid, Stipendiennachweis,
oder Ähnliches), etc.
• Bei einem Anstellungsverhältnis eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Urlaub
• Schriftliche Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung mit der Gültigkeit für Israel
• Bearbeitungsgebühr
• Einen mit 5 € frankierten und adressierten Rückumschlag (keinen Einschreibeaufkleber!) (Empfehlung für A5 Größe)

Wenn Sie in geschäftlichen Angelegenheiten nach Israel reisen, fügen Sie dem Antrag bitte zusätzlich ein Einladungsschreiben der Firma in Israel und ein Entsendungsschreiben der Firma, bei der Sie beschäftigt sind, bei.

Für Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, und ein Visum benötigen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

• Ausgefülltes Antragsformular
• 1 aktuelles Passfoto in der Größe 5 x 5 cm! (amerikanisches Format)
• Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten über den Aufenthalt hinaus
• Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von 6 Monaten
• Eine Kopie der Geburtsurkunde mit Apostille
• Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG (bitte das Formular hier im Konsulat anfordern) für die
Ausstellung des Visums.
Entweder von beiden Eltern hier im Konsulat unterschrieben, oder beim Notar — dann muss das Dokument noch mit einer Apostille beglaubigt werden. Erfragen Sie beim Notar, wo Sie
die Apostille erhalten.
• Kopie des Passes der Mutter und des Vaters mit erkenntlicher Unterschrift.
• Evtl. Sorgerechtsbescheinigung / Scheidungsurkunde mit Vermerk über das Sorgerecht,
o. Ä.
• Bearbeitungsgebühr
• Einen mit 5 € frankierten und adressierten Rückumschlag

Für deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind, für türkische Staatsbürger mit türkischem Pass und für moldawische Staatsbürger (nicht biometrischer Pass) ist die Bearbeitung kostenfrei.
Chinesische Staatsbürger müssen im Konsulat ein zusätzliches Formular ausfüllen.


Bürger arabischer Länder, sowie Malaysia, Pakistan,Venezuela und Indonesien müssen den Visaantrag ebenfalls persönlich im Konsulat einreichen.
Hier müssen ANTRAGSFORMULAR B und ANTRAGSFORMULAR C ausgefüllt werden.
Bitte keine Flüge reservieren! Nur den gewünschen Reisetermin im Formular eintragen. Die
Bearbeitungszeit beträgt ca. 30 Arbeitstage.
Bitte übersenden Sie uns ca. 1 Woche vor Ihrem Termin Ihre vollständigen Antragsunterlagen und das Datum des Termins per E-Mail an: consular@berlin.mfa.gov.il.

Zehn-Jahres-Visa
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich ein Visum mit einer Gültigkeit bis zu 10 Jahren auszustellen.

Die Voraussetzung hierfür ist:
• Der Antragsteller muss die Berechtigung auf das „Recht zur Rückkehr nach Israel" besitzen.
• Der Antragsteller muss Verwandte 1. Grades in Israel haben.
• Der Reisepass muss über eine entsprechende Gültigkeit verfügen.
• Der Antragsteller muss Israel schon einmal zuvor besucht haben.
• Die entsprechenden Unterlagen müssen vorliegen.

Dies sieht im Einzelnen vor, dass zusätzlich zu den benötigten Unterlagen zur Beantragung eines
Visums folgende Dokumente eingereicht werden müssen:
• Eine Bescheinigung der Sochnut (Jewish Agency for Israel), dass der Antragsteller
aliyahberechtigt ist.
• Ein Einladungsschreiben des Verwandten in Israel.
• Eine Kopie des Passes oder Personalausweises des Verwandten in Israel.
• Beweise für den Verwandtschaftsgrad 1. Grades, z. B. Geburtsurkunden mit Apostille. Eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde (nur wenn vorhanden.


Kontakt der Visaabteilung:
Telefon: 030 – 89 04 55 23, Mo – Do 14Uhr bis 16 Uhr
E-Mail: consular1@berlin.mfa.gov.il


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wenn Sie eine Besuchreise oder eine touristische Reise nach Israel unternehmen möchten, müssen Sie im Besitz eine Reisepasses, Fremdenpasses, Traveldocument oder Reiseausweises sein.

Grundsätzlich müssen Reisepässe eine Mindestgültigkeit von 3 Monaten am Tag der Einreise vorweisen.
Fremdenpässe, Traveldocumente oder Reiseausweise müssen am Einreisetag mindestens 12 Monate gültig sein.

Visaanträge müssen persönlich eingereicht werden. Die Übersendung des Antrages auf dem Postweg ist nicht mehr möglich!!

Ausgestellte Visa sind in der Regel vom Tag der Ausstellung an 3 Monate für die Einreise nach Israel gültig. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer darf der Reisende nach Israel einreisen. Die Visa enthalten in der Regel keine Angabe über die Aufenthaltdauer. Die Aufenthaltsdauer wird am Tag der Einreise durch die Einreisebehörde am Grenzübergang erteilt — in der Regel für 3 Monate. Bitte beachten Sie die Eintragung auf der Einreisekarte, die Sie bei der Einreise erhalten werden.

Beachten Sie bitte, dass die Ausstellung eines Visums nicht automatisch zur Einreise nach Israel berechtigt. Die endgültige Kontrolle und Entscheidung findet immer an der Grenzübergangsstelle statt.

Die persönliche Vorsprache ist nur möglich, wenn zuvor ein Termin online gemacht wurde.

Nach der Ausstellung des Visums kann der Pass mit Visum abgeholt werden oder auf Wunsch zugeschickt werden — Bitte bei der Antragsstellung mit dem Mitarbeiter klären.

Beachten Sie bitte, dass nur Visaanträge bearbeitet werden können, die mit allen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Informationen für deutsche Staatsbürger:
Deutsche Staatsbürger, die nach 1928 geboren sind, benötigen kein Visum für eine Besuchsreise oder eine touristische Reise.

Deutsche Staatsbürger, dürfen mit einem vorläufigen Reisepass ohne Visum nach Israel einreisen, wenn dieser ebenso wie ein National-Reisepass eine Mindestgültigkeit von 3 Monaten aufweist.

__________________________________

Deutsche Staatsbürger, die neben der deutschen Staatsbürgerschaft die iranische, irakische, libanesische oder syrische Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen derzeit nicht nach Israel einreisen. Das Konsulat kann keine Einreise nach Israel für diesen Personenkreis erteilen.

Deutsche Staatsbürger, die in einem der nachfolgenden Länder geboren wurden, aber nicht die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes besitzen, müssen über das Konsulat einen Visaantrag einreichen. Dies betrifft die Geburtsländer Iran, Irak, Libanon und Syrien.

Zusätzlich beachten Sie die Hinweise für arabische Länder, Malaysia, Pakistan und Indonesien.

___________________________________

Wenn nichtvisapflichtige Kinder nach Israel reisen, empfehlen wir die Mitnahme einer schriftlichen Erlaubnis in englischer Sprache des nichtreisenden Elternteiles zusammen mit einer Kopie des Passes oder Personalausweises des nicht reisenden Elternteiles und einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Diese Erlaubnis kann formlos ausgestellt sein und bedarf keiner weiteren Beglaubigung.
Falls Sie eine Vorlage benötigen, finden Sie unter dem Begriff
„Reisevollmacht" im Internet verschiedenen Instiutionen, die eine solche Vorlage zur Verfügung stellen.



HINWEIS:

Bei persönlicher Beantragung im Konsulat zahlen Sie bitte mit Kreditkarte oder Debitkarte vorort.Nur in Ausnahmefällen kann in bar bezahlt werden.

Für deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren wurden, für Bürger mit türkischem Reisepass oder Bürger mit einem moldawischen (nicht biometrischen) Reisepass ist die Bearbeitung kostenfrei.


BEARBEITUNGSZEITEN:
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit für Visaanträge zwischen 1 Arbeitstag und 5 Arbeitstagen. Bitte mit dem Mitarbeiter bei Einreichen des Antrages abklären.

Für Antragesteller, die die Antragsformulare B und C ausfüllen müssen, beträgt die Bearbeitungszeit regulär ca. 30 Arbeitstage.

Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung von Visaanträgen rund um die jüdischen Feiertage ensprechend der Anzahl der Feiertage verlängert. Die Bearbeitung wird in dieser Zeit von uns auf das geplante Reisedatum angepasst.


Persönliche Vorsprache:
Die persönliche Vorsprache ist nur möglich, wenn zuvor ein Termin online gemacht wurde.


Erforderliche Anwesenheit im Konsulat
Jeder Antragsteller muss den Antrag persönlich im Konsulat einreichen.
BITTE BEACHTEN SIE
Alle Anträge und Unterlagen nur per Einschreiben an das Konsulat schicken.
1
Wer beantragen kann
2
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Wie beantragt wird
3
Fill out the form
Ausfüllen des Formulars
4
appointment
Einen Termin buchen
1
Wer beantragen kann

Ausländische Staatsangehörige, die ein Visum für einen kurzen Aufenthalt in Israel zu Besuchszwecken, für Besichtigungen, als Medizintourist, für geschäftliche Zwecke, für ein nicht akademisches Studium für einen kurzen Zeitraum usw. erhalten möchten, können den Antrag stellen.

2
Wie beantragt wird

Füllen Sie das beigefügte Formular aus und senden Sie es an die israelische Vertretung.

Das persönliche Erscheinen in der Vertretung unterliegt dem Ermessen des Konsularvertreters.

 

 

 

3
4
Einen Termin buchen

Um die Botschaft zu besuchen, müssen Sie im Voraus online einen Termin vereinbaren.

Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Dokumente und ausgefüllten Formulare bei sich haben, bevor Sie die Botschaft aufsuchen.

5
Konsulargebühr

In der Gebührentabelle finden Sie die Preise für die Anmeldung

 

 

   
 

EINEN TERMIN VEREINBAREN
In Fällen, in denen eine Anwesenheit erforderlich ist, muss zuvor online ein Termin über unser Terminsystem gebucht werden.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.

Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).
INFORMATION

Sie können uns per E-Mail kontaktieren:

Consular@berlin.mfa.gov.il

Oder:

telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11

 

Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit! 

 

 

Document

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.

 

Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.

 

Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.

 

Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
  • die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.

 

Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.

 

Zahlungsoptionen:

*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!

 

Bankverbindung:

Botschaft des Staates Israel Konsulat,

Deutsche Bank,

IBAN: DE47100700000067611400

BIC: DEUTDEBBXXX

 

 

Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:

 

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.

 

Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.

 

Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.

Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.

Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.

Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.

Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.