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Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde für eine Person, die in Israel verstorben ist

Mit diesem Service kann ein Verwandter ersten Grades oder eine andere interessierte Partei eine Sterbeurkunde für eine in Israel verstorbene Person bestellen.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DEN ANTRAG
Fotokopie des israelischen oder ausländischen Reisepasses des Verstorbenen
Angaben zur Person des Verstorbenen (Angaben wie ursprünglich zum Zeitpunkt des Todes eingetragen)
Bei einem Antrag für einen Verstorbenen, der kein Verwandter ersten Grades ist, muss ein erläuterndes Schreiben oder eine Vollmacht der Familienmitglieder beigefügt werden
Bei einem Antrag einer anderen interessierten Partei muss ein erläuterndes Schreiben beigefügt werden.
Erforderliche Anwesenheit im Konsulat
Eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig
BITTE BEACHTEN SIE
On this issue, contact the gravedigger responsible for moving the body and burying it in Israel
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Wer beantragen kann:
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Wie beantragt wird:
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Wer beantragen kann:

Dieser Service steht Personen zur Verfügung, die einen Antrag für einen Ehepartner, Geschwister, Kinder, Eltern und Großeltern stellen.

-Wird ein Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde von einem Verwandten eines anderen Grades oder einer anderen interessierten Partei gestellt, müssen eine Vollmacht und ein erläuterndes Schreiben beigefügt werden.

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Wie beantragt wird:

Der Antrag muss bei der Auslandsvertretung eingereicht werden.

Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ist auszudrucken, handschriftlich auszufüllen, einzuscannen und zusammen mit den Begleitdokumenten per E-Mail oder per Einschreiben an die israelische Vertretung in dem Land zu senden, in dem der Antragsteller lebt.

 

Einreichung per Post:

Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ist auszudrucken, handschriftlich auszufüllen, die erforderlichen Unterlagen beizufügen und per Einschreiben an die israelische Vertretung in dem Land, in dem der Antragsteller lebt, zu senden.

 

Bitte beachten Sie:

Die per Post versandten Formulare sollten Kontaktinformationen für Rückfragen enthalten, falls die Angaben unvollständig oder ungenau sind.

Bei Anträgen für Personen, die vor 1955 verstorben sind, ist neben dem Sterbeort auch der Wohnort des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes anzugeben.
 

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Ausfüllen der Formulare

Antrag auf Bereitstellung von Unterlagen aus dem Einwohnermelderegister

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Einen Termin vereinbaren

Jeder Besuch in einer Mission muss im Voraus über den Online-Terminplaner vereinbart werden.

Die zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung muss im Voraus vorbereitet werden

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Konsulargebühr

Dieser Service ist kostenfrei

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