Dieser Service steht Personen zur Verfügung, die einen Antrag für einen Ehepartner, Geschwister, Kinder, Eltern und Großeltern stellen.
-Wird ein Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde von einem Verwandten eines anderen Grades oder einer anderen interessierten Partei gestellt, müssen eine Vollmacht und ein erläuterndes Schreiben beigefügt werden.
Der Antrag muss bei der Auslandsvertretung eingereicht werden.
Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ist auszudrucken, handschriftlich auszufüllen, einzuscannen und zusammen mit den Begleitdokumenten per E-Mail oder per Einschreiben an die israelische Vertretung in dem Land zu senden, in dem der Antragsteller lebt.
Einreichung per Post:
Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ist auszudrucken, handschriftlich auszufüllen, die erforderlichen Unterlagen beizufügen und per Einschreiben an die israelische Vertretung in dem Land, in dem der Antragsteller lebt, zu senden.
Bitte beachten Sie:
Die per Post versandten Formulare sollten Kontaktinformationen für Rückfragen enthalten, falls die Angaben unvollständig oder ungenau sind.
Bei Anträgen für Personen, die vor 1955 verstorben sind, ist neben dem Sterbeort auch der Wohnort des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes anzugeben.
Antrag auf Bereitstellung von Unterlagen aus dem Einwohnermelderegister
Jeder Besuch in einer Mission muss im Voraus über den Online-Terminplaner vereinbart werden.
Die zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung muss im Voraus vorbereitet werden
Dieser Service ist kostenfrei