Israelische Staatsbürger/israelische Residents im Ausland.
Ein Antrag auf Namensänderung kann alle Familienmitglieder einschließen: Ehepartner und minderjährige Kinder.
Wenn ein Antrag auf Namensänderung einen Minderjährigen über 16 Jahren einschließt, muss dieser Minderjährige eine Einverständniserklärung zur Namensänderung unterzeichnen.
Der Antragsteller muss einen Termin buchen und persönlich in einem israelischen Konsulat in dem Land, in dem er sich aufhält, vorstellig werden.
Laden Sie das Formular „Änderung des Vornamens“ oder „Änderung des Nachnamens“ herunter, drucken Sie es aus und tragen Sie die Angaben lesbar handschriftlich ein.
Bringen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich zu einer israelischen Vertretung in dem Land, in dem Sie sich aufhalten. Die Dienstleistung wird erbracht, nachdem Sie die erforderliche Gebühr entrichtet haben.
Bitte beachten
Die Zustimmung eines Elternteils zu einer Namensänderung seines minderjährigen Kindes muss persönlich vor einem Mitarbeiter der Konsularabteilung der Mission abgegeben werden.
Der Grund für die Namensänderung muss auf dem Formular oder in einem beigefügten Schreiben ausführlich erläutert werden.
Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Mitteilung über die Namensänderung mit Angabe des Grundes für die Änderung.
Erklärung über die Zustellung des Personalausweises
Mitteilung über die Änderung/Ergänzung eines Vornamens für einen Minderjährigen
Für einen Besuch im Konsulat ist es erforderlich, im Voraus einen Termin online zu buchen.
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und ausgefüllten Formulare bei sich haben, bevor Sie das Konsulat aufsuchen.