Bei der Beantragung der Eintragung eines Kindes unter 18 Jahren (ohne zusätzlichen Antrag, z. B. auf Ausstellung eines Reisepasses) ist die Anwesenheit des Kindes nicht erforderlich.
Israelische Bürger, die ihre im Ausland geborenen Kinder anmelden möchten.
Der Antrag muss persönlich bei einem israelischen Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, eingereicht werden.
Es ist ratsam, die erforderlichen Formulare und Dokumente zunächst per E-Mail an die Mission zu schicken, damit sie vor Ihrer Ankunft in der Mission geprüft werden können.
Bitte beachten Sie
Geburtsurkunde im Original, wie erforderlich beglaubigt und übersetzt. Die Beglaubigung der Urkunde muss auf eine der folgenden Arten erfolgen:
Durch einen Apostille-Stempel - wenn die Urkunde von einer Regierungsbehörde oder einer anderen offiziellen Stelle in einem Land ausgestellt wurde, das das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet hat.
Wurde die Bescheinigung in einem Land ausgestellt, das das Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, sollte sie von einem konsularischen Vertreter beglaubigt werden. Anweisungen zur Beglaubigung der Bescheinigung erhalten Sie von einer israelischen Vertretung in dem Land, in dem die Bescheinigung ausgestellt wurde.
- Eltern, die ein Kind anmelden möchten und erklären, dass die Mutter israelische Staatsbürgerin ist, müssen zusätzlich zur Geburtsurkunde den Nachweis erbringen, dass die in der Geburtsurkunde eingetragene Mutter das Kind geboren hat.
- Eltern, die ein Kind anmelden möchten und erklären, dass der Vater israelischer Staatsbürger ist, müssen zusätzlich zur Geburtsurkunde den Nachweis erbringen, dass die in der Geburtsurkunde eingetragene Mutter das Kind zur Welt gebracht hat*, sowie einen Nachweis über eine Beziehung zwischen dem vermeindlichen Vater und der Mutter, bevor diese schwanger wurde.
- Das heißt, eine Geburtsbestätigung der Geburtsabteilung des Krankenhauses, in dem das Kind geboren wurde.
- Liegen keine ausreichenden Beweise vor, können die Eltern aufgefordert werden, einen Beschluss eines zuständigen Gerichts in Israel vorzulegen, der die Vaterschaft bzw. Mutterschaft feststellt.
Für den Besuch der Mission ist es notwendig, im Voraus einen Termin zu vereinbaren.
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und ausgefüllten Formulare bei sich haben, bevor Sie die Mission aufsuchen.
Für diesen Service wird keine Gebühr erhoben.