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Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde für eine Person, die in Israel verstorben ist

Mit diesem Service kann ein Verwandter ersten Grades oder eine andere interessierte Partei eine Sterbeurkunde für eine in Israel verstorbene Person bestellen.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE BEWERBUNG
Fotokopie des israelischen oder ausländischen Reisepasses des Verstorbenen
Angaben zur Person des Verstorbenen (Angaben wie ursprünglich zum Zeitpunkt des Todes eingetragen)
Bei einem Antrag für einen Verstorbenen, der kein Verwandter ersten Grades ist, muss ein erläuterndes Schreiben oder eine Vollmacht der Familienmitglieder beigefügt werden
Bei einem Antrag einer anderen interessierten Partei muss ein erläuterndes Schreiben beigefügt werden.
TIPP
Die Bezahlung erfolgt im Konsulat mit Kreditkarte, Debitkarte (einschließlich Girocard).
Wenn Sie den Antrag per Post senden, müssen Sie das Zahlungsformular verwenden.

Eine Apostille (Beglaubigung) kostet plus 10 €. Wenn ein Dokument mit der Post an den Antragsteller übersandt werden soll, kostet dieser Service 5 € extra.
Erforderliche Anwesenheit im Konsulat
Eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig
BITTE BEACHTEN SIE
Alle Anträge und Unterlagen nur per Einschreiben an das Konsulat schicken.


Das Konsulat bietet keinen Übersetzerdienst an.
BITTE BEACHTEN SIE
Die Dokumente werrden in Israel angefordert und die Bearbeitungszeit beträgt ca 60 Arbeitstage.
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Wer beantragen kann:
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Related documents
Wie beantragt wird:
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Fill out the form
Ausfüllen der Formulare
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Einen Termin vereinbaren
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Wer beantragen kann:

Dieser Service steht Personen zur Verfügung, die einen Antrag für einen Ehepartner, Geschwister, Kinder, Eltern und Großeltern stellen.

-Wird ein Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde von einem Verwandten eines anderen Grades oder einer anderen interessierten Partei gestellt, müssen eine Vollmacht und ein erläuterndes Schreiben beigefügt werden.

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Wie beantragt wird:

Der Antrag muss bei der Auslandsvertretung eingereicht werden.

Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ist auszudrucken, handschriftlich auszufüllen, einzuscannen und zusammen mit den Begleitdokumenten per E-Mail oder per Einschreiben an die israelische Vertretung in dem Land zu senden, in dem der Antragsteller lebt.

 

Einreichung per Post:

Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ist auszudrucken, handschriftlich auszufüllen, die erforderlichen Unterlagen beizufügen und per Einschreiben an die israelische Vertretung in dem Land, in dem der Antragsteller lebt, zu senden.

 

Bitte beachten Sie:

Die per Post versandten Formulare sollten Kontaktinformationen für Rückfragen enthalten, falls die Angaben unvollständig oder ungenau sind.

Bei Anträgen für Personen, die vor 1955 verstorben sind, ist neben dem Sterbeort auch der Wohnort des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes anzugeben.
 

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Ausfüllen der Formulare

Antrag auf Bereitstellung von Unterlagen aus dem Einwohnermelderegister

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Einen Termin vereinbaren

Jeder Besuch in einer Mission muss im Voraus über den Online-Terminplaner vereinbart werden.

Die zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung muss im Voraus vorbereitet werden

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Konsulargebühr

Dieser Service ist kostenfrei

EINEN TERMIN VEREINBAREN
In Fällen, in denen eine Anwesenheit erforderlich ist, muss zuvor online ein Termin über unser Terminsystem gebucht werden.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.

Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).
INFORMATION

Sie können uns per E-Mail kontaktieren:

Consular@berlin.mfa.gov.il

Oder:

telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11

 

Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit! 

 

Document

 

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.

 

Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.

 

Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.

 

Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
  • die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.

 

Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.

 

Zahlungsoptionen:

*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!

 

Bankverbindung:

Botschaft des Staates Israel Konsulat,

Deutsche Bank,

IBAN: DE47100700000067611400

BIC: DEUTDEBBXXX

 

 

 

Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:

 

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.

 

Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.

 

Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.

Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.

Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.

Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.

Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.