Israelische Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige, die eine familiäre Beziehung nachweisen wollen.
Bevor Sie das Formular für Gentests ausfüllen, vergewissern Sie sich, dass Sie im Besitz einer gerichtlichen Anordnung für einen Gentest sind.
Die Dokumente sollten eingescannt und dem Antragsformular für Gentests zum Nachweis einer familiären Bindung - Auslandsverfahren - beigefügt werden.
Ein Termin für den Test wird von einer israelischen Auslandsvertretung vereinbart, nachdem diefolgenden Schritte durchgeführt wurden:
Erhalt einer gerichtlichen Anordnung für den Test vom Gericht.
Nachweis der Zahlung an das Labor. .
Telefonnummern zur Kontaktaufnahme mit den Prüflingen im Ausland.
Bitte beachten Sie:
Der Termin wird erst anberaumt, wenn der Gerichtsbeschluss vom Gericht an das Außenministerium gesandt wurde und bei der Auslandsvertretung eingegangen ist.
Für die Zusendung des Tests per Post wird eine zusätzliche Gebühr erhoben
Die Mission stellt den zu untersuchenden Personen eine Einladung aus, sich zur Untersuchung vorzustellen.
Die Einladung erfolgt erst, wenn das Gericht eine zivil- oder religionsgerichtliche Anordnung für einen Gentest erteilt und das beigefügte Formular ausgefüllt hat.
Nach der Durchführung der Tests in der Auslandsvertretung kann eine zusätzliche Gebühr für die Zusendung der Tests erhoben werden.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.
Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).
Sie können uns per E-Mail kontaktieren:
Oder:
telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11
Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit!
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.
Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.
Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.
Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
- die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.
Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.
Zahlungsoptionen:
*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!
Botschaft des Staates Israel Konsulat,
Deutsche Bank,
IBAN: DE47100700000067611400
BIC: DEUTDEBBXXX
Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.
Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.
Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.
Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.
Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.
Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.
Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.