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Mitteilung über die Änderung des Familienstandes (Heirat/Scheidung)

Dieser Service ermöglicht es israelischen Bürgern, ihren Familienstand nach einer Heirat oder Scheidung zu aktualisieren.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE BEWERBUNG
Die Reisepässe beider Ehegatten müssen vorgelegt werden.
Heirats-/Scheidungsurkunde - Wenn die Urkunde im Ausland ausgestellt wurde, muss sie wie vorgeschrieben beglaubigt werden (in Ländern, in denen es eine Apostille gibt, mit einem Apostille-Stempel).
TIPP
Eine mit Apostille beglaubigte Bestätigung des früheren Personenstandes des ausländischen Ehepartners (falls nicht in der Heiratsurkunde aufgeführt) muss beigefügt werden.
Übersetzen Sie ins Englische/Hebräische und beglaubigen Sie die Übersetzung mit einer Apostille.
Required presence at the Consulate
Wenn beide Ehegatten israelische Staatsbürger sind, müssen sie beide anwesend sein.

Ist einer der Ehepartner ein Ausländer, muss nur der Ehepartner mit israelischer Staatsbürgerschaft anwesend sein.

Achtung!
Wenn die Bescheinigung nicht in Hebräisch oder Englisch verfasst ist, muss sie in eine dieser Sprachen übersetzt und die Übersetzung mit einer Apostille beglaubigt werden!
BITTE BEACHTEN SIE
Achtung!
Wenn die Bescheinigung nicht in Hebräisch oder Englisch verfasst ist, muss sie in eine dieser Sprachen übersetzt und die Übersetzung mit einer Apostille beglaubigt werden!
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Wer beantragen kann
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Wie beantragt wird
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Ausfüllen der Formulare
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Einen Termin buchen
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Wer beantragen kann

Israelische Staatsbürger, die eine Änderung ihres Familienstandes mitteilen möchten.

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Wie beantragt wird

Sie müssen den Antrag persönlich bei einer israelischen Vertretung in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, einreichen.

Die von der Mission geforderten Formulare und Dokumente müssen zunächst per E-Mail geschickt werden, damit sie vor Ihrer Ankunft in der Mission geprüft werden können.

 

Wenn ein Ehepartner israelischer Staatsbürger und der andere eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, muss auch eine beglaubigte Apostille (aus dem Herkunftsland) vorgelegt werden, aus der die bisherige persönliche Situation des ausländischen Ehepartners hervorgeht.

 

 

In Ländern, in denen es nicht möglich ist, eine öffentliche Bescheinigung über die frühere persönliche Situation und/oder ein anderes Dokument zu erhalten:

 

Es muss eine notariell beglaubigte Erklärung des ausländischen Staatsbürgers über seine frühere persönliche Situation erstellt werden, die vor dem Konsul (oder vor einem Notar) unterzeichnet wird. Außerdem muss eine Bescheinigung des Konsuls beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass es in dem Land/der Provinz nicht möglich ist, eine amtliche Bescheinigung über eine frühere persönliche Situation zu erhalten.

 

Eine Heiratsurkunde, in der eine frühere persönliche Situation vermerkt ist, erfüllt diese Anforderung, wenn sie überprüft wird.

 

Es ist auch möglich, eine in Israel ausgestellte Heiratsurkunde vorzulegen, in der der frühere Personenstand des Ausländers vermerkt ist.

 

Bitte beachten

Im Falle einer Eheschließung müssen die Reisepässe beider Ehegatten vorgelegt werden.

Wurde die Bescheinigung im Ausland ausgestellt, muss sie wie vorgeschrieben beglaubigt werden (in Ländern, in denen es eine Apostille gibt, mit einem Apostille-Stempel).

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Ausfüllen der Formulare
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Einen Termin buchen

Jeder Besuch in einer Dienststelle muss im Voraus über den Online-Terminplaner vereinbart werden.

Die zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung muss im Voraus vorbereitet werden.

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Konsularische Gebühr

Für diese Dienstleistung wird keine Gebühr erhoben.

EINEN TERMIN VEREINBAREN
In Fällen, in denen eine Anwesenheit erforderlich ist, muss zuvor online ein Termin über unser Terminsystem gebucht werden.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.

Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).

INFORMATION

Sie können uns per E-Mail kontaktieren:

Consular@berlin.mfa.gov.il

Oder:

telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11

 

Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit! 

 

 

Document

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.

 

Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.

 

Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.

 

Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
  • die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.

 

Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.

 

Zahlungsoptionen:

*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!

 

Bankverbindung:

Botschaft des Staates Israel Konsulat,

Deutsche Bank,

IBAN: DE47100700000067611400

BIC: DEUTDEBBXXX

 

 

 

Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:

 

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.

 

Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.

 

Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.

Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.

Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.

Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.

Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.