Bei der Beantragung der Eintragung eines Kindes unter 18 Jahren (ohne zusätzlichen Antrag, z. B. auf Ausstellung eines Reisepasses) ist die Anwesenheit des Kindes nicht erforderlich.
Israelische Bürger, die ihre im Ausland geborenen Kinder anmelden möchten.
Der Antrag muss persönlich bei einem israelischen Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, eingereicht werden.
Es ist ratsam, die erforderlichen Formulare und Dokumente zunächst per E-Mail an die Mission zu schicken, damit sie vor Ihrer Ankunft in der Mission geprüft werden können.
Bitte beachten Sie
Geburtsurkunde im Original, wie erforderlich beglaubigt und übersetzt. Die Beglaubigung der Urkunde muss auf eine der folgenden Arten erfolgen:
Durch einen Apostille-Stempel - wenn die Urkunde von einer Regierungsbehörde oder einer anderen offiziellen Stelle in einem Land ausgestellt wurde, das das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet hat.
Wurde die Bescheinigung in einem Land ausgestellt, das das Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, sollte sie von einem konsularischen Vertreter beglaubigt werden. Anweisungen zur Beglaubigung der Bescheinigung erhalten Sie von einer israelischen Vertretung in dem Land, in dem die Bescheinigung ausgestellt wurde.
- Eltern, die ein Kind anmelden möchten und erklären, dass die Mutter israelische Staatsbürgerin ist, müssen zusätzlich zur Geburtsurkunde den Nachweis erbringen, dass die in der Geburtsurkunde eingetragene Mutter das Kind geboren hat.
- Eltern, die ein Kind anmelden möchten und erklären, dass der Vater israelischer Staatsbürger ist, müssen zusätzlich zur Geburtsurkunde den Nachweis erbringen, dass die in der Geburtsurkunde eingetragene Mutter das Kind zur Welt gebracht hat*, sowie einen Nachweis über eine Beziehung zwischen dem vermeindlichen Vater und der Mutter, bevor diese schwanger wurde.
- Das heißt, eine Geburtsbestätigung der Geburtsabteilung des Krankenhauses, in dem das Kind geboren wurde.
- Liegen keine ausreichenden Beweise vor, können die Eltern aufgefordert werden, einen Beschluss eines zuständigen Gerichts in Israel vorzulegen, der die Vaterschaft bzw. Mutterschaft feststellt.
Für den Besuch der Mission ist es notwendig, im Voraus einen Termin zu vereinbaren.
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und ausgefüllten Formulare bei sich haben, bevor Sie die Mission aufsuchen.
Für diesen Service wird keine Gebühr erhoben.
Mit diesem Terminsystem kann im Voraus die Ankunftszeit in der Botschaft und die Art der gewünschten Dienstleistung festgelegt werden. So kann sich das Botschaftspersonal im Voraus vorbereiten und eine effiziente und schnelle Bearbeitung gewährleisten.
Bitte beachten Sie dies:
1. Für jede ankommende Person muss ein Termin vereinbart werden. Auch im Falle von Familien muss für jedes Familienmitglied ein Termin gebucht werden.
2. Der Name des Besuchers darf nur in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (wie im Reisepass).
Sie können uns per E-Mail kontaktieren:
Oder:
telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-89 04 55 11
Bitte halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme und jedem Antrag ihre israelische ID-Nr. bereit!
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen.
Die Höhe der Zahlung für die beantragte Dienstleistung richtet sich nach der Gebührenliste der Gebührenordnung, welche auf der Website des Konsulats, zur Verfügung gestellt ist. Zusätzliche Postgebühren entstehen, wenn Unterlagen auf dem Postweg per Einschreiben übersandt werden. Diese Mehrkosten müssen zu den konsularischen Gebühren hinzugerechnet werden.
Bei der Banküberweisung muss die Gebührensumme mindestens 3 Arbeitstage vor dem Einreichen des Antrages im Konsulat gezahlt werden. Zahlungen die kürzer als 3 Arbeitstage vor dem Einreichen eines Antrages eingereicht werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Es kann bedeuten, dass Dienstleistungen nicht am gleichen Tag geleistet werden können.
Bei der Überweisung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- der vollständige Name des Empfängers der Dienstleistung (nicht des Zahlers, falls es sich um verschiedene Personen handelt)
- die angeforderte Dienstleistung und die israelische Identifikationsnummer oder die Nummer des Reisepasses des Antragstellers der Dienstleistung.
Bei der Beantragung einer Dienstleistung (oder der Übersendung von Dokumenten per Post) muss ein Ausdruck der Überweisungsbestätigung beigefügt werden.
Zahlungsoptionen:
*BEZAHLFORMULAR, Debit- oder Kreditkarte, Überweisung (mindestens 3 Arbeitstage vor Antragstellung überweisen, Verwendungszweck nicht vergessen!), Überweisungsbeleg mitbringen. Kein Bargeld!
Botschaft des Staates Israel Konsulat,
Deutsche Bank,
IBAN: DE47100700000067611400
BIC: DEUTDEBBXXX
Sicherheitshinweise für Personen, die in der Botschaft ankommen:
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich.
Zur Vorsprache müssen Personalausweis (für israelische Bürger) und / oder Reisepass, erforderliche Dokumente und Zahlungsmitteln mitbringen.
Es ist zu beachten, dass sich alle Besucher am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände, einschließlich Handtaschen und elektronische Geräte, in das Konsulat mitzunehmen.
Bitte kommen Sie nicht mit großen Handtaschen und / oder Gepäckstücken zum Konsulat.
Kommen Sie nicht mit Lebensmitteln und / oder Flaschen oder Trinkgefäßen zum Konsulat - im Warteraum des Konsulats steht Wasser zur Verfügung.
Für den Aufenthalt im konsularischen Warteraum gelten die Sicherheitsrichtlinien der Botschaft.
Den Anweisungen des Sicherheitsteams der Botschaft ist jederzeit Folge zu leisten.